BG BAU Förderung sichern
Als Mitgliedsunternehmen der BG BAU (Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft) kannst du für bestimmte Investitionen Fördergelder beantragen. Voraussetzung ist ein abgeschlossener Jahreslohnnachweis des Vorjahres.

Voraussetzungen für die BG BAU Förderung
Gewerbliche Mitgliedsunternehmen der BG BAU (Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft) können Fördergelder beantragen, wenn ein Jahreslohnnachweis des Vorjahres vorliegt. Der Umlagebeitrag für den Bedarf der BG (ohne Zuschläge und ohne ASD) muss mindestens 100 € inkl. MwSt. betragen.
Auch Unternehmer ohne Beschäftigte sind antragsberechtigt – vorausgesetzt, es besteht eine freiwillige Versicherung bei der BG BAU. Bitte informiere dich vor Antragstellung über die genauen Bedingungen auf der offiziellen Website: www.bgbau.de.
Hinweis: Absaugmobile der Staubklasse L sind von der Förderung ausgeschlossen.
So läuft die Förderung ab:
- ✔ Förderfähige Festool Produkte kaufen
- ✔ Förderantrag der BG BAU ausfüllen und zusammen mit dem Kaufbeleg einreichen
- ✔ Nach Genehmigung Rückerstattung der Förderprämie durch die BG BAU erhalten